Preise für die Kurzzeit-/ Verhinderungspflege
Pflegekosten
| Pflege- stufe |
Pflege- kosten je Tag |
Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegekassen bis zu je 1.550 € maximal pro Jahr und max. 28 Tage. |
| 0 | 22,82 € | 0,00 € |
| I | 39,99 € | 1.550,00 € |
| II | 52,25 € | 1.550,00 € |
| III | 64,52 € | 1.550,00 € |
Unterkunft und Verpflegung
| Unterkunft | Verpflegung |
| 12,07 € | 4,22 € |
Diese Kosten müssen grundsätzlich durch den Kurzzeit-/ Verhinderungspflegegast übernommen werden. Hierfür können aber auch die Leistungen nach § 45a Pflegeleistungsergänzungsgesetz bis zu 1.200 €/ 2.400 € im Jahr durch den Versicherten nach Vorlage der Rechnung bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
Investitionskosten
| Selbstzahler | Sozialhilfeempfänger |
| 20,70 € | 15,20 € |
Da kein Anspruch der Leistungen der Pflegeversicherung besteht, müssen die Kosten vom Pflegegast übernommen werden. Auch hier können die Leistungen nach § 45a Pflegeleistungsergänzungsgesetz bis zu 1.200 €/ 2.400 € im Jahr durch den Versicherten bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist die Vorlage der Rechnung.
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