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Preise für die Kurzzeit-/ Verhinderungspflege


Pflegekosten

Pflege-
stufe
Pflege-
kosten
je Tag
Übernahme der Pflegekosten
durch die Pflegekassen bis zu
je 1.550 € maximal pro Jahr und
max. 28 Tage.
0 22,82 €  0,00 €
 I 39,99 €  1.550,00 €
 II 52,25 €  1.550,00 €
 III 64,52 €   1.550,00 €

Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft  Verpflegung 
 12,07 €  4,22 €

Diese Kosten müssen grundsätzlich durch den Kurzzeit-/ Verhinderungspflegegast übernommen werden. Hierfür können aber auch die Leistungen nach § 45a Pflegeleistungsergänzungsgesetz bis zu 1.200 €/ 2.400 € im Jahr durch den Versicherten nach Vorlage der Rechnung bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.

Investitionskosten

Selbstzahler  Sozialhilfeempfänger
20,70 € 15,20 €

Da kein Anspruch der Leistungen der Pflegeversicherung besteht, müssen die Kosten vom Pflegegast übernommen werden. Auch hier können die Leistungen nach § 45a Pflegeleistungsergänzungsgesetz bis zu 1.200 €/ 2.400 € im Jahr durch den Versicherten bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist die Vorlage der Rechnung.

Wir beraten Sie gern über Ihre Ansprüche bei der Pflegekasse - sprechen Sie uns an!

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