Informationen zur Patientenverfügung
Wohl jeder hat sich schon mal Gedanken darüber gemacht, was medizinisch unternommen werden soll, wenn man entscheidungsunfähig ist. Wer nicht möchte, dass andere in einem solchen Fall über die ärztliche Behandlung bestimmen, kann mit einer Patientenverfügung festlegen, welche konkreten medizinischen Maßnahmen bei bestimmten Krankheitszuständen durchgeführt werden sollen.
Soll der Arzt alle lebenserhaltenden Maßnahmen ausschöpfen? Unter welchen Bedingungen wünschen Sie einen Behandlungsabbruch? Möchten Sie schmerzlindernde Medikation? Stimmen Sie einer Organgspende zu? All diese Fragen könnne Sie in einer Patientenverfügung beantworten.
So unterschiedlich Werte- und Glaubensvorstellungen sind, so unterschiedlich sind auch die individuellen Entscheidungen des Einzelnen, die sich daraus ergeben und in die Patientenverfügung einfließen können. Deswegen finden Sie an dieser Stelle kein vorgefertigtes Formular. Versuchen Sie, in Ihrer Patientenverfügung möglichst genau zu formulieren, unter welchen Bedingungen Sie welche Behandlungsmaßnahme wünschen oder ablehnen. Nehmen Sie sich Zeit, um über diese Dinge nachzudenken. Lassen Sie sich bei Formulierungsfragen von Ihrem Hausarzt beraten. Das Bundesministerium hat eine Broschüre verfasst, die Empfehlungen gibt für das Verfassen einer Patientenverfügung. Diese Empfehlungen sowie die Textbausteine finden Sie hier: http://www.bmj.bund.de/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html
Damit Ihr medizinischer Wille im Notfall auch wirklich Berücksichtigung findet, ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. So kann der Bevollmächtigte beziehungsweise der Betreuer Ihrem Wunsch Nachdruck verleihen und die Umsetzung beim Arzt in Ihrem Namen einfordern. Informationen dazu finden Sie hier.